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Finanzen : Kreditkarten



Sicherheitstipps zum online Einkauf mit der Kreditkarte

Der Online Einkauf gewinnt heutzutage immer mehr an Bedeutung, aber eins ist sicher und zwar das ohne eine Kreditkarte hier nichts mehr geht. Die einzige Voraussetzung, um Online etwas kaufen zu können : Der Händler muss als Akzeptanz-Stelle für die Kreditkartentransaktion autorisiert sein.

Die ganze Transaktion läuft über eine Clearingstelle ab, wo die Kreditkartendaten geprüft werden. Da Zahlungen dieser Art nur mittels Ihrer Kartennummer ohne persönliche Unterschrift erfolgen, gibt es einige Regeln, die man, um einen Missbrauch zu vermeiden, einhalten sollte. 

· Die Transaktion sollte immer mit einem gesicherten Verfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren können Sie leicht in der Statusleiste des Browsers erkennen, da Web-Seiten, die über gesicherte Funktionen verfügen, anstatt  "http://www" mit "https://www" gekennzeichnet sind. 

· Sie sollten auf jedem Fall nur bei seriösen Händlern mit Ihrer Kreditkarte Online einkaufen. Einen seriösen Händler können Sie durch eine detaillierte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seite erkennen. Die AGB sollte folgende Informationen auf jedem Fall enthalten: 

  • Informationen über die Daten-Verschlüsselung 
  • E-mail Adresse sowie Telefonnummer des Anbieters 
  • Angaben zu der Firma 

 

· Wenn Sie etwas mit Ihrer Kreditkarte Online bestellen, sollten Sie auf jedem Fall Beweise über den Zahlungsvorgang behalten. (z.B. Seite ausdrücken) 

Die Haftungs-Grenzen, die für Kreditkarten bestehen, sind für den Kartenbesitzer besonders vor der Kartensperrung von Bedeutung. 

Da für Zahlungsvorgänge im Internet keine Unterschrift benötigt wird und deshalb eine sichere Personen-Identifizierung nicht möglich ist, wurde eine weitere Sicherheitsstufe eingeführt: - Kreditkarten-Prüfnummer 

Falls trotz aller Sicherheits-Vorkehrungen ein Online-Betrug mit Ihrer Kredit-Karte passiert, sind Sie als Verbraucher unter Anderen durch einen neuen BGH (Bundesgerichtshof) Urteil geschützt. Vorausgesetzt, dass die Akzeptanzstelle ihre Sorgfalts-Pflichten entsprechend dem Fernabsatz-Gesetz sowie der Mail- und Telephoneorder Verordnung eingehalten hat, wird nach diesem Urteil das Missbrauchs-Risiko von der Händlerbank getragen. 

Sie als Kartenbesitzer müssen im Missbrauchsfall bei Transaktionen nur die Rechnungs-Beträge bezahlen, für die unterschriebenen Belege vorliegen. Da Online-Transaktionen digital abgewickelt werden, existieren auch keine unterschriebenen Belege. 

Im Missbrauchsfall das Wichtigste, was Sie machen müssen, ist die Kreditkarte zu sperren. Wie Sie das machen können, haben wir für Sie kurz zusammengefasst. In Deutschland steht dem Karteninhabern zum Sperren der Kreditkarten seit dem 01.07.2005 eine Zentrale Sperrufnummer zur Verfügung. Diese Nummer gilt aber nur dann, wenn sich Ihr , Karten-Herausgeber der Sperrnotruf-Zentrale angeschlossen hat. Die Kreditkarten-Sperrzentrale ist so aus Deutschland wie auch aus dem Ausland 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche erreichbar. Die Sperrufnummer ist allerdings nur im Inland gebührenfrei. 

Die Nummer der Sperrnotrufzentrale: 

Diese Zentrale kann Ihnen helfen, die Kreditkarte in kürzester Zeit sperren und weitere Schäden vermeiden. 

Folgende Daten werden benötigt, um die Kreditkarte sperren zu können : 

  • Kreditkartennummer 
  • Je nach Kreditkarten-Anbieter werden auch weitere Informationen benötigt, wie z.B.: 
  • Passwort 

  • Konto-Nummer 

  • Kunden-Nummer 

  • Ausweis-Nummer 

 

Die Kreditkarte kann natürlich auch direkt beim Karten-Herausgeber gesperrt werden. Die Sperrufnummer der 4 größten Kreditkartenanbieter sind: 

Quelle: schnell-kredit.info (Oliver Balk)